Die Suchgruppe erhält für die Suche und die damit anfallenden Ausgaben eine Aufwandsentschädigung (Handgeld) in Höhe von 300 Euro. Dies ist in einer zwischen der Ansprechperson der Suchgruppe und der Steuerungsstelle vereinbarten Absichtserklärung festgehalten. Die getätigten Ausgaben müssen nicht nachgewiesen werden.
Kategorie(n)
(2) Suchaktion