Warum wird eine Ansprechperson der Suchgruppe benannt?

Die Kommune wird gebeten der Steuerungsstelle neben den Mitwirkenden in der Suchgruppe auch eine Ansprechperson mitzuteilen. Die Ansprechperson der Suchgruppe ist die Person, mit der die Steuerungsstelle über den Projektverlauf hinweg in Kontakt steht.

Die Ansprechperson kann stellvertretend für die Suchgruppe ein Handgeld in Höhe von 300 Euro entgegennehmen. Mit diesem Handgeld können mit der Suchaktion anfallende Kosten abgedeckt werden. Die Ausgaben müssen nicht belegt werden.

Die Steuerungsstelle des Kuratorium Deutsche Altershilfe unterzeichnet gemeinsam mit der Ansprechperson eine Absichtserklärung.

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